gewerblicher Buchhalter

Kennzeichen des gewerblichen Buchhalters:
  • Befähigungsnachweis erforderlich

  • Nicht bewilligungspflichtiges gebundenes Gewerbe

  • Berechtigt zur Geschäftsbuchhaltung einschließlich Lohnverrechnung und Erstellung der Saldenlisten.

  • Berechtigt zur Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie deren Abschluss.

  • Nicht berechtigt zur Erstellung von Bilanzen.

  • Nicht berechtigt zur Vertretung der Auftraggeber vor Behörden.

  • Nicht berechtigt zur kalkulatorischen Buchhaltung.

  • Verpflichtung, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung „Gewerbliche Buchhalterin“ zu führen.

  • Keine Verpflichtungen zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

  • Keine ausdrückliche Verschwiegenheitspflicht.

es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für gewerbliche Buchhalter (GBH) lt. Wirtschaftskammer


Hier finden Sie zugehörige Dateien zum downloaden:
   Berufsbild Buchhalter 14KB  Quelle:

Der gewerbliche Buchhalter

Was ist ein Gewerblicher Buchhalter? Ein unabhängiger und selbständig agierender, gewerbeberechtigter Buchführungsexperte mit geprüfter Qualifikation und meist langjähriger fachlicher Erfahrung aus früheren Dienstverhältnissen.
Ein externer Partner, der Unternehmen zu fairen Konditionen und mit umfassendem Service im betrieblichen Rechnungswesen unterstützt.
Wer braucht einen Gewerblichen Buchhalter?

Unternehmer, die selbst den Kopf frei brauchen für das tägliche, operative Kerngeschäft, die aber ihr Rechnungswesen in professionellen Händen wissen wollen.
 Klein- und Mittelbetriebe, die für ihr Rechnungswesen nicht unbedingt eigene Angestellte brauchen und kostengünstige Ausgliederungs- varianten suchen, aber nicht gleich alles auf einmal einer Steuerberatungs-Kanzlei überantworten wollen.
Unternehmer, die laufende Informationen darüber schätzen, wo ihr Betrieb steht und wie er sich entwickelt, ohne dass jede Einzelinformation extra verrechnet wird.

Das offizielle österreichische Berufsleitbild der Gewerblichen Buchhalter

Der Gewerbliche Buchhalter (GBH) ist ein kompetenter Partner im Bereich des Rechnungswesens. Er handelt praxisnah und erfolgsorientiert und ist bestrebt, wirtschaftliche Abläufe so effizient wie möglich zu gestalten.
Durch seine Leistungen werden vor allem bei KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) Resourcen freigesetzt, die es dem Unternehmer ermöglichen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Zusätzlich können die Betriebe jederzeit auf das Fachwissen „ihres" GBH zurückgreifen. Dadurch leistet der GBH sowohl einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Expansion der Unternehmen, als auch zur Absicherung des wirtschaftlichen Erfolgs.
Der GBH wirkt somit auch als wichtiger Stabilisierungsfaktor für die heimische Wirtschaft insgesamt.
Der GBH erledigt die anfallenden Arbeiten in der Buchhaltung und/oder Personalverrechnung zuverlässig, anwendungsorientiert, unter Nutzung von elektronischer Datenverarbeitung sowie anderer zur Verfügung stehender Instrumente und Methoden. Da auch Leistungen aus anderen Gewerben erbracht werden können, die die Leistungen des GBH wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, kann dem Unternehmer ein umfassendes Service geboten werden. Ein Service, dessen Kosten im Vorhinein kalkulierbar sind, da „Nebenleistungen" als inkludiertes Kundenservice verstanden werden.